Babysitter in Rorschach/Rorschacherberg
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AUSWAHL : Suchen Sie sich aus dem Verzeichnis wenn immer möglich einen Babysitter, welcher in Ihrer Umgebung wohnt.

ANFRAGEN: Setzen Sie sich frühzeitig direkt mit dem Babysitter in Verbindung.

ABMACHUNGEN: Erklären sie dem Babysitter genau, WANN und WIE er WAS zu tun hat (z.B. zu essen geben, wickeln, spazieren gehen, etc.).
Am besten bleiben Sie beim ersten Mal in der Nähe, um Ratschläge geben oder helfen zu können. Sie werden bald merken, ob Ihre Kinder den Babysitter akzeptieren. Wenn Sie weggehen, hinterlassen Sie dem Babysitter eine Telefonnummer, wo er sich im Notfall hinwenden kann. Die Babysitter dürfen nach dem Eindunkeln nicht mehr allein auf den Heimweg geschickt werden. Entweder Sie begleiten ihn nach Hause, oder Sie besorgen ihm ein Taxi. Vielleicht holen ihn auch die Eltern ab. Die meisten Mädchen und Jungen dürfen bis abends 22.00 Uhr hüten. Falls Sie länger wegbleiben, lassen Sie den Babysitter bei sich übernachten. Als Schlafgelegenheit können auch Schlafsack und Luftmatratze dienen.

HAFTUNG: Die Versicherung ist Sache jedes Einzelnen. Jede Haftung durch uns wird abgelehnt.

BEZAHLUNG: Falls der Babysitter über Nacht bleibt, gilt ab 22h00 die Übernachtungspauschale
Stundenlohn Jugendliche:           13/14 Jahre    5.-              
Übernachtungspauschale 15.- (22h00-8h00)                                                                                                                               15/16 Jahre    6.-              
Übernachtungspauschale 20.- (22h00-8h00)                                                                                                                               17 Jahre          8.-               Übernachtungspauschale 25.- (22h00-8h00)                                                                                                   ab 18 Jahre   10.-              Übernachtungspauschale 30.- (22h00-8h00)

Falls sie mehrere Kinder haben, ist der Babysitter für ein kleines Extra sehr dankbar.
Für nur eine Stunde Hütedienst beträgt die Entschädigung mind. 8.- Franken.
Diese Tarife gelten als Richtlinien. Falls diese nicht in ihrem Budget liegen, dürfen sie das mit dem Babysitter besprechen. Die Babysitter haben alle den Kurs des Schweizerischen Roten Kreuzes absolviert, insgesamt 12 Lektionen. Denken Sie daran, dass die Verantwortung des Babysitters beträchtlich ist.
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